BGH: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers
GLAUBEN SIE DEM RECHTSSCHUTZVERSICHERER NICHT ALLES… z.B.:
Kündigungsandrohung und Kündigungsausspruch sind gleich zu behandeln!!
Ein Arbeitnehmer kann seine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht schon bei einer Kündigungsandrohung in Anspruch nehmen und muss nicht warten, bis der Arbeitgeber die Kündigung wahr macht. So hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem sich ein rechtsschutzversicherter Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt nahm, weil sein Arbeitgeber ihn kündigen wollte. Die Versicherung wollte die Kosten nicht übernehmen, und gab vor, es sei noch kein Versicherungsfall eingetreten, der passiere erst, wenn die Kündigung da ist.
So eine Haltung des Versicherers ist zynisch, denn der Beratungsbedarf besteht besonders vor der Kündigung….
Ich nenne auch Roß und Reiter: Der Sparfuchs unter den Rechtsschützern war der HDi (Solgan: Hilft Dir (eben nicht!) immer!)
TROTZDEM. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IST WICHTIG UND RICHTIG!
BEI MIR KÖNNEN SIE IMMER KOSTENLOS ANFRAGEN, OB IHR FALL VERSICHERT IST !!!
MLA§ – 0171 / 5115851